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Ihre Steuerkanzlei Einig

Willkommen in der

Steuerberaterkanzlei Jörg Einig

Unsere Kernkompetenzen

Finanzbuchhaltung

Existenzgründung

Jahresabschluss

Herzlich Willkommen!

Die Steuerkanzlei Jörg Einig aus Mayen ist seit über 15 Jahren erfahrener und gefragter Partner für ihre Mandanten, in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen. Dabei liegt der Fokus auf kleinen und mittelständigen Unternehmen aus allen Branchen und dies überregional.

„Wir sind eine Steuerkanzlei aus Leidenschaft, denn nur wenn man die Dinge aus Leidenschaft verfolgt, kann man für seine Mandanten Erfolge erzielen. Mein kompetentes Team und ich stehen Ihnen gerne zur Seite. Machen Sie sich selbst ein Bild und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie“.

 

Ihr Jörg Einig

Aktuelles aus unserem Blog

Fragliche Werbungskosten: Kann eine Ferienwohnung erste Tätigkeitsstätte des Vermieters sein?

Wenn Sie eine Ferienwohnung haben und diese vermieten, können Sie die mit der Vermietung zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigen. Diese mindern dann die Einnahmen und das steuerpflichtige Ergebnis. Aber manchmal weiß man nicht, welche Kosten man in welcher Höhe geltend machen kann. Auch, ob eventuell ein Privatanteil zu berücksichtigen ist, ist oft fraglich. Das Finanzgericht Münster (FG) musste entscheiden, in welcher Höhe Werbungskosten anzusetzen sind.

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Umsatzsteuerbefreiung bei Goldtransaktionen: Gewichtskriterium und Wertorientierung beim Anlagegold präzisiert

Wann ist Gold eigentlich Anlagegold und wann ist der Handel damit umsatzsteuerfrei? Grundsätzlich sind Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb von Anlagegold von der Umsatzsteuer befreit. Das Umsatzsteuergesetz definiert Anlagegold als Goldbarren oder -plättchen mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und mindestens 995 Tausendstel Feingehalt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist außerdem, dass Hersteller, Feingoldgehalt und Gewicht auf dem Barren oder Plättchen eingestanzt oder aufgeprägt sind. Bildliche Darstellungen auf dem Gold sind dabei unschädlich.

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Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Wie sich der Garten mit Steuerersparnis verschönern lässt

Im Garten ist immer etwas zu tun. Warum also nicht auch mal Profis ranlassen? Das Finanzamt (FA) sponsert diesen Einsatz mit einem Steuerbonus: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind jeweils zu 20 % absetzbar, es gelten aber unterschiedliche Höchstgrenzen: Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden max. 20.000 EUR berücksichtigt. Daraus entsteht im günstigsten Fall ein Steuervorteil von 4.000 EUR. Für Handwerkerarbeiten gilt eine Höchstgrenze von max. 6.000 EUR.

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