2024

Sparmodell: Wie sich eine Vermietung an Angehörige steuergünstig gestalten lässt

Wer Wohnraum an nahe Angehörige vermietet, kann sich in den allermeisten Fällen sicher sein, dass sein Mietobjekt von der Mietpartei pfleglich behandelt wird. Sofern die Vermietung vom Finanzamt anerkannt wird, entpuppt sie sich zudem häufig als wahres Steuersparmodell. Die vereinnahmte Miete muss zwar als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden, die Kosten der Immobilie lassen sich aber als Werbungskosten absetzen.

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Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Wie Arbeiten im Garten steuerlich abgerechnet werden können

Private Haushalte können die Kosten für Handwerker, Haushaltshilfen, Gärtner usw. mit 20 % der anfallenden Lohnkosten von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Das Finanzamt gewährt diesen Steuerbonus aber nur, wenn die Leistungen im Haushalt (samt Gartengrundstück) ausgeführt wurden. Begrenzt ist der Bonus durch drei Höchstbeträge:

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Immobilienverkauf: Gewerbesteuerkürzung bei Veräußerung einer Teilfläche?

Kennen Sie den Begriff der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung? Hierbei dürfen Grundstücks- und Wohnungsunternehmen auf Antrag den Anteil des Gewerbeertrags, der auf die Grundstücksüberlassung entfällt, vom Gesamtertrag abziehen. Dies soll den Nachteil durch die Gewerbesteuerpflicht im Vergleich zu einer Vermögensverwaltung reduzieren. Entscheidend ist, dass der Gewerbebetrieb ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt. Im Streitfall war bereits mit dem Grundstückserwerb der Verkauf einer Teilfläche vereinbart. Nach Ansicht des Finanzamts war dies schädlich für die erweiterte Kürzung. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste entscheiden, ob das wirklich zutrifft.

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Auslandskonten: Übermittlung von Kontoständen an den deutschen Fiskus ist verfassungsgemäß

Um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung einzudämmen, haben die Finanzminister von 51 OECD-Partnerstaaten bereits im Jahr 2014 ein multilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dieses Abkommen definiert den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (sog. Common Reporting Standard, CRS).

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Kein ermäßigter Steuersatz: Kombinierte Sportschwimmbad- und Saunanutzung

Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat entschieden, dass ein Leistungsbündel aus Sportschwimmbad und Sauna aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung darstellen kann. Das hat zur Folge, dass dieses Leistungsbündel umsatzsteuerlich einheitlich zu behandeln ist und nicht dem ermäßigten Steuersatz für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern im Zusammenhang stehenden Umsätze unterliegt.

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Werbungskosten: Wenn die Entfernung für eine doppelte Haushaltsführung zu gering ist

Auch wenn in vielen Branchen das Homeoffice eine wichtige Rolle spielt, erwartet der Arbeitsmarkt eine gewisse Flexibilität. Manchmal ist allerdings die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu groß, um täglich zu pendeln. Dann ist es oft einfacher, eine Wohnung am Tätigkeitsort anzumieten. Deren Kosten sind bis zu einer gewissen Grenze als Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Die spannende Frage ist: Wie groß muss die Entfernung zur Hauptwohnung sein? Das Finanzgericht Münster (FG) hatte in einem solchen Fall zu entscheiden.

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Mitarbeiteraktien: Neuer Steuerfreibetrag liegt bei 2.000 EUR pro Jahr

Viele börsennotierte Arbeitgeber beteiligen ihre Beschäftigten über Mitarbeiteraktien am eigenen Unternehmen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Arbeitnehmer denken und handeln "unternehmerischer" und identifizieren sich stärker mit ihrem Arbeitgeber. Je erfolgreicher das Unternehmen, desto größer fällt zudem ihr Profit aus, was wiederum geeignet ist, die Motivation zu steigern.

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Pferdezuchtbetrieb: Kein Durchschnittsteuersatz

Ein Landwirt hat keinen Anspruch auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung für im Rahmen einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken erbrachte Dienstleistungen, wenn die Pferde nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Das entschied das Finanzgericht Münster (FG). Der Kläger unterhielt einen reinen Zucht- und Aufzuchtbetrieb. Reitunterricht und Dienstleistungen für Hobby-Pferdehalter, die über den Zuchtbetrieb hinausgingen, wurden zuletzt nicht mehr angeboten. Bis September 2018 unterwarf der Kläger die Umsätze aus der Pensionspferdehaltung dem Regelsteuersatz von 19 %. Ab Oktober 2018, nach Umstellung der Tätigkeit auf einen reinen Zucht- und Aufzuchtbetrieb, unterwarf er die Umsätze der Durchschnittssatzbesteuerung.

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Erhaltung oder Herstellung: Welche Kosten sind nach Zerstörung eines Gebäudes berücksichtigungsfähig?

Wenn Sie ein Gebäude vermieten, können Sie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten als Werbungskosten berücksichtigen. Allerdings kann es sein, dass die Kosten nicht sofort abziehbar sind. Das ist beispielsweise bei den Anschaffungskosten der Fall, da diese im Wege der Abschreibung auf mehrere Jahre verteilt werden. Aber auch bei der Sanierung etwa nach einem Brand ist genau zu differenzieren, wofür die Gelder aufgewendet werden. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste in einem solchen Fall entscheiden, wie die Aufteilung zu erfolgen hat.

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Anpassung zum 01.07.2024: Renten steigen bundesweit einheitlich um 4,57 %

Gute Nachrichten für Ruheständler: Die Renten in den alten und neuen Bundesländern steigen zum 01.07.2024 um 4,57 % an. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 % - und damit deutlich über der Inflationsrate. Für eine Standardrente (durchschnittlicher Verdienst und 45 Beitragsjahre) bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 EUR im Monat.

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Bei Steuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs beim zweiten Erwerber

Einem zweiten Erwerber in der Lieferkette ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Umsatz in eine Steuerhinterziehung einbezogen war. Eine betragsmäßige Begrenzung auf den tatsächlichen (gegebenenfalls geringeren) Steuerschaden kommt laut Finanzgericht Nürnberg (FG) nicht in Betracht.

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Energiepreispauschale: Einmalzahlung kann nur gegenüber dem Finanzamt eingeklagt werden

Als Kompensation für die hohen Energiekosten wurde in Deutschland ab September 2022 die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) von 300 EUR an die Bürger ausgezahlt. Von der Einmalzahlung profitierten Arbeitnehmer, Selbständige, Pensionäre und Rentner.

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